Hinweisgeber-System der In-der-City-Bus GmbH

Die In-der-City-Bus GmbH (ICB) setzt sich präventiv gegen jegliche Art wirtschaftskrimineller Handlungen, wie z.B. Korruption, Betrug, Untreue, andere Straftaten oder schwere Unregelmäßigkeiten, sowie Menschenrechts- und Umweltverletzungen ein und hat daher im Rahmen des Compliance Managements ein Hinweisgeber-System etabliert. Neben der frühzeitigen Aufdeckung ist insbesondere die Prävention von Missständen und Risiken Ziel dieses Systems.

Das Hinweisgeber-System der ICB gibt Mitarbeitenden, Geschäftspartner:innen sowie Dritten die Möglichkeit, über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Missstände zu informieren und zu deren Aufdeckung beizutragen. Hierdurch soll legales Verhalten im Unternehmen und im geschäftlichen Verkehr sichergestellt werden.

Hinweisgebende Personen erhalten eine Bestätigung des Eingangs ihrer Meldung innerhalb von sieben Tagen. Eingegangene Meldungen werden dokumentiert und bearbeitet. Dabei steht der bestmögliche Schutz der Identität der hinweisgebenden Person an oberster Stelle. Das höchste Maß an Vertraulichkeit wird gewährleistet. Die ICB bietet einen umfassenden Schutz vor Benachteiligung (Repressalienschutz), wenn eine hinweisgebende Person Grund zur Annahme hat, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Hinweisgebende Personen erhalten innerhalb von drei Monaten ab Bestätigung des Eingangs ihrer Meldung eine Rückmeldung über geplante sowie bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe hierfür. Ebenfalls erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung, sofern sich ihr Verdacht nicht bestätigt hat.

Compliance

Soweit ein Verdacht für ein Fehlverhalten oder Missstände besteht, steht allen Hinweisgebenden die Möglichkeit offen, sich an die Vertrauensanwältin der ICB, Dr. Caroline Jacob, als neutrale Stelle zu wenden. Sie wird vertreten durch Dr. Rainer Buchert.

Die Vertrauensanwälte der ICB sind per E-Mail jederzeit erreichbar. Eine persönliche Erreichbarkeit ist zudem zu den üblichen Geschäftszeiten möglich.

Dr. Caroline Jacob

Vertrauensanwältin
Dr. Caroline Jacob

dr-jacob@dr-buchert.de

0170-2160160

069-710 3333 0

069-710 34 444

Dr. Rainer Buchert

Vertreter der Vertrauensanwältin
Dr. Rainer Buchert

dr-buchert@dr-buchert.de

069-710 3333 0

06105-921355

069-710 34 444

Kontaktformulare für die Übermittlung vertraulicher Informationen an die Vertrauensanwältin.

Externe Meldestellen

Hinweisgebende Personen haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Verdachtsmeldung an die externe Meldestelle abzugeben. Hinweisgebende Personen, welche sich für die Abgabe ihrer Verdachtsmeldung an eine externe Meldestelle entscheiden, unterliegen gleichermaßen dem Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Die externen Meldestellen nehmen Hinweise sowohl online und postalisch als auch telefonisch entgegen.

Es können Verdachtsmeldungen an das Bundesamt für Justiz, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie an das Bundeskartellamt abgegeben werden. Informationen zur Nutzung der Meldekanäle sind auf der Internetseite der externen Meldestelle des Bundes veröffentlicht.

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