Corona: 3G in Bahnen und Bussen
Wie die Frankfurter Nahverkehrsgesellschaft traffiQ am 23. November 2021 mitteilte, gilt aufgrund der verschärften Corona-Lage mit hohen Infektionszahlen auch in Frankfurt am Main in öffentlichen Verkehrsmitteln ab dem 24. November 2021 die sogenannte 3G-Regel. Ab diesem Tag müssen Fahrgäste von Bahnen und Bussen geimpft sein, genesen sein oder einen negativen Corona-Test vorlegen können. Das Testergebnis darf jeweils nicht älter als 24 Stunden sein; ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Der Nachweis ist auf Verlangen zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Ausgenommen von der 3G-Regelung sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sowie Kinder unter sechs Jahren. Gleiches gilt für Kita-Kinder über sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
Maskenpflicht bleibt bestehen
In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt für Fahrgäste ab Vollendung des sechsten Lebensjahres weiterhin die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Masken) oder eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) zu tragen. Das gilt auch für unterirdische U-Bahnstationen und Bahnhofsgebäude.
Stichprobenartige Kontrollen
Mit der 3G-Regel ist das Fahren mit den Bussen und Bahnen weiterhin für alle Personen möglich. Für Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Zertifikat sowieso, für alle Übrigen durch die Vorlage eines aktuellen, negativen Corona-Tests.
Um die Einhaltung der 3G-Regel sicherzustellen, wird es stichprobenartige Kontrollen in unterschiedlicher Form geben, auch im Rahmen der bewährten Sicherheitspartnerschaft zwischen Verkehrsunternehmen, Ordnungsbehörden und Polizei.
Die Verschärfungen basieren auf den Beschlüssen von Bundestag, Bundesländern und Bundesregierung vom Corona-Gipfel am 18. November 2021.